Medizinische Behandlungspflege (SGB V)
- Insulininjektion und Blutzuckerkontrolle
- Herrichten und verabreichen von Medikamenten
- Injektionen i.m. (intramuskulär) und s.c. (subcutan)
- Infusionen i.v. (intravenös)
- Kompressionsverbände
- Moderne Wundpflege durch zertifizierte Wundmanager (insbesondere chronische Wunden)
- Port Versorgung
- Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
- Katheterwechsel und Pflege
- Enterale und parenterale Sondenernährung
- Verabreichung von Klistieren und Einläufen
- Bronchialtoilette
- Dekubitusbehandlung
- Dermatologische Bäder
- Versorgung von Drainagen
- Einreibungen
- Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Stomaversorgung
- Verabreichen von Augentropfen
Diese Leistungen werden in der Regel von Ihrem Hausarzt verordnet und von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet!
Grundpflege (über Pflegeversicherung, Privat und Sozialamt) Umfasst die Hilfestellungen bei den täglichen Lebensaktivitäten
Körperpflege
- Waschen / Duschen / Baden
- Zahnpflege
- Rasur
- Haarpflege
- Prophylaxen
Hilfe bei der Ausscheidung
- Kontinenztraining (unter Anwendung des Expertenstandards Kontinenzprophylaxe)
- Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen der Toilette
- Intimpflege
- Wechsel der Inkontinenzmaterialien
- Wechsel/ Entleeren des Urin- oder Stomabeutels
Mobilisation
- Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen
- Umlagern / Betten
- An- und Auskleiden
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
- Hilfestellung und Anleitung beim Anwenden von Hilfsmitteln wie Rollator, Rollstuhl usw.
- Hilfestellung beim Gehen, Stehen, Laufen
Wir bieten auch Beratungseinsätze nach §37 Absatz 3 SGB XI an.
Privatleistungen
Für 41,66 € / Std. erledigen wir all jene Arbeiten, die Ihnen den Alltag erleichtern.
Wie zum Beispiel:
putzen, waschen, bügeln, einkaufen, Begleitungen aller Art oder einfach nur mal reden....
Sie entscheiden, was in der von Ihnen „eingekauften“ Zeit verrichtet werden soll.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Um die Anforderungen der Pflegekassen zu erfüllen, müssen Pflegebedürftige im eigenen Haushalt von einem Pflegedienst beraten werden. Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist es erforderlich, dass die Beratungseinsätze bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden.
Hierfür bieten wir Ihnen zeitnah Termine unter der 030 / 30 36 28 28 an. Rufen Sie uns gerne an!
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